
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechtsgrundlage, Aufklärung
Der Durchführung einer Psychotherapie nach fachlichen Standards wird der Behandlungsvertrag zugrunde gelegt. Es erfolgt eine Aufklärung, dass eine Psychotherapie keine Untersuchung durch Ärzte ersetzt. Eine ärztliche Abklärung über organische Ursachen der Symptome hat im Vorfeld stattzufinden. Im Laufe einer psychotherapeutischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen und Nebenwirkungen kommen, die mit einer intensiveren Gefühlswahrnehmung einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und manchmal unumgänglich. Bei Unklarheiten bespricht der Klient dies mit der Therapeutin.
Honorar, Dauer, Abschlusssitzung, Kostenerstattung
Die Stundensätze für eine psychotherapeutische Behandlung ergeben sich aus den Angaben auf der Website. Die Leistungen in dieser Praxis sind Privatleistungen und von den Klienten selbst zu tragen. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Sollte eine private Krankenzusatzversicherung bestehen, holen Klienten die erforderlichen Informationen über eine mögliche Erstattung selbst ein.
Bei Bedarf werden Befundberichte gegen Erstattung der Druckkosten erstellt und Rechnungen nach der GebüH ausgestellt. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger, z. B. private Krankenkasse, hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Die Behandlungsdauer hängt vom Beschwerdebild und der Mitwirkung der Klienten ab und wird im Rahmen der Anamnese innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen besprochen.
Ausfallhonorar
Die Therapeutin arbeitet nach dem Bestellsystem und wird die mit dem Klienten vereinbarten Termine reservieren. Fest vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden laut Behandlungsvertrag mit einem Ausfallhonorar berechnet.
Mitwirkungspflicht und Belastbarkeit
Klienten wirken aktiv an der Verbesserung ihrer Situation bzw. Genesung mit. Sollten Klienten Schwierigkeiten bei ihrem Beitrag zum Erfolg der Behandlung haben, besprechen sie dies mit der Therapeutin. Klienten versichern, dass sie für die vereinbarten Lerninhalte und/oder die Therapieform laut Dokumentation belastbar genug sind. Sollte sich im Verlauf der Zusammenarbeit daran etwas ändern, informieren die Klienten die Therapeutin unverzüglich.
Nebenwirkungen
Durch Psychotherapie kann sich einiges bei Klienten selbst und in ihrem Umfeld verändern. Das Umfeld kann auf veränderte Verhaltensweisen der Klienten nicht nur durchweg positiv reagieren. Das kann bei Klienten zu Zweifeln an der Behandlung führen und sollte mit der Therapeutin besprochen werden.
Schweigepflicht
Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre oder sonstige Bezugspersonen muss sie durch die Klienten schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
Im Sinne der Prozessqualität können Behandlungssequenzen und -verläufe durch die Therapeutin in Supervisions- und Intervisionsgruppen anonymisiert besprochen werden. Selbstverständlich unterliegen die Teilnehmer dieser kollegialen Gruppen ebenfalls der Schweigepflicht und dürfen keine Informationen weitergeben.
Mitteilung einschneidender Veränderungen
Die Klienten verpflichten sich, einschneidende Veränderungen im eigenen Lebensumfeld im Gesprächsverlauf mitzuteilen, da diese einen Wechsel der Behandlungsmethode, die Hinzuziehung von ärztlichem Rat bzw. ärztlichen Untersuchungen oder den Wechsel zu einem Therapieverfahren oder zu einer anderen Therapeutin mit entsprechender Ausbildung erforderlich machen können.
Dokumentation, Aufbewahrungspflicht und Datenschutz
Die Therapeutin dokumentiert die Sitzungen datenschutzkonform nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Klienten können die Dokumentation jederzeit einsehen. Kopien oder PDF-Dateien werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Kosten für den Ausdruck tragen die Klienten. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 10 Jahre.
Online-Behandlung
Therapeutische Onlinesitzungen kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt zwischen Klienten und Therapeutin nicht erforderlich ist. Sollten die Klienten eine Online-Behandlung ausdrücklich wünschen und ist diese auch angezeigt, so wird den Klienten eine separate Einverständniserklärung zur Unterschrift ausgehändigt, aus der sich die Bedingungen sowie etwaige Nachteile ergeben.
Sollte die Internetverbindung auf Seiten der Klienten während eines Termins instabil sein oder ganz ausfallen, sind die vereinbarten Kosten von den Klienten vollumfänglich zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen der ausgefallenen Zeit, einen kostenlosen Ersatztermin oder Rückerstattung aufgrund von Vorkasse.
Haftung
Die Therapeutin haftet nach den gesetzlichen Regeln im Rahmen des Schuldrechts nach BGB für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Widerrufsrecht
Für Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die besonderen Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen finden gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB auf Behandlungsverträge keine Anwendung.
Das Recht der Klienten, den Behandlungsvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Regelungen zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
Für Leistungen, die keine Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB darstellen, gelten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Kündigung
Der Behandlungsvertrag kann von den Klienten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann mündlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine Kündigung in Textform empfohlen.
Eine Kündigung in Textform kann an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:
Jessica Hahn
MindJourney
Am Pulverl 91
85051 Ingolstadt
E-Mail: hallo@mindjourney-praxis.de
Im Falle bereits geleisteter Vorauszahlungen wird der Anteil erstattet, der auf noch nicht erbrachte Leistungen entfällt.
Bei fehlender Mitarbeit der Klienten, mehrfach ausgefallenen Terminen oder ausbleibenden Zahlungen behält die Therapeutin sich vor, den Behandlungsvertrag auch ohne das erklärte Einverständnis des Klienten zu beenden.